VG Koblenz zum Anliegerrecht
Die Nachbarn eines Grundstücks, welches im Bebauungsplan als "Müllsammelstelle" gekennzeichnet ist, fühlten sich durch die Abfallbehältnisse in ihrer Wohnnutzung beeinträchtigt. Sie beantragten die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, um die Mülltonnen dauerhaft im öffentlichen Raum abstellen zu dürfen. Diesen Antrag lehnte die Stadt ab. Zu Recht, wie das VG Koblenz Anfang Dezember entschied.
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