Neuregelungen im März 2018
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Am Bau, für Dachdecker und bei der Gebäudereinigung gelten neue Mindestlöhne. Kostenpflichtige Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland abgerufen werden. Im Urheberrecht ändern sich die Nutzungsvorschriften für Schulen und Hochschulen.
VerwaltungsNews
15.06.2017
Rechtsschutz gegen Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße
Grundsätzlich kann die Einziehung einer Straße von Betroffenen grundsätzlich nicht angefochten werden. Gleichermaßen kann ein von einer Umstufungsverfügung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayStrWG betroffener Privater regelmäßig keine Rechtsverletzung geltend machen. Jedoch kann in beiden Fällen der Anlieger oder Nutzer einer Straße ausnahmsweise wegen schwerwiegender Betroffenheit, so bei Rechtsmissbrauchs oder der objektiven Willkür, eine Sachprüfung erreichen. Denn es müssen aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nur solche Einschränkungen hingenommen werden, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind.
Urteil des VGH Bayern vom 20.12.2016, Az.: 8 B 884/15